Im Falle einer behördlichen Schließung des Hotels ist eine kostenfreie Stornierung oder Umbuchung der betroffenen Aufenthalte möglich. Sichern Sie sich mit unserer Reiseabsicherung auch im Falle einer Covid19 Erkrankung oder persönlichen Quarantäne-Anordnung
ab.
Unsere Stornierungsbedingungen finden Sie in unseren AGB unter Punkt 4.2.
1. Geltungsbereich
1.1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die
mietweise Überlassung von Ferienapartments/-suiten zur Beherbergung sowie alle
für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des
Ferien-Resorts.
1.2.Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer
sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen
schriftlichen Zustimmung des Ferien-Resorts.
1.3. Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn
dies vorher vereinbart wurde.
2. Vertragsabschluss,
-partner, -haftung; Verjährung
2.1. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Kunden
durch das Ferien-Resort zustande. Dem Ferien-Resort steht es frei, die
Zimmerbuchung schriftlich zu bestätigen.
2.2. Vertragspartner sind das Ferien-Resort und der Kunde. Hat
ein Dritter für den Kunden bestellt, haftet er dem Ferien-Resort gegenüber
zusammen mit dem Kunden als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem
Ferien-Resort-Aufnahmevertrag, sofern dem Ferien-Resort eine entsprechende
Erklärung des Dritten vorliegt.
2.3. Das Ferien-Resort haftet für seine Verpflichtungen aus dem
Vertrag. Im nicht leistungstypischen Bereich ist die Haftung auf Vorsatz und
grobe Fahrlässigkeit des Ferien-Resorts beschränkt.
2.4. Die Verjährungsfrist beträgt für alle Ansprüche des Kunden
6 Monate.
2.5. Diese Haftungsbeschränkung und kurze Verjährungsfrist
gelten zugunsten des Ferien Resorts auch bei Verletzung von Verpflichtungen bei
der Vertragsanbahnung und positiver Vertragsverletzung.
3. Leistungen,
Preise, Zahlung, Aufrechnung
3.1. Das Ferien-Resort ist verpflichtet, die vom Kunden
gebuchten Zimmer bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.
3.2. Der Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung
und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen geltenden bzw.
vereinbarten Preise des Ferien-Resorts zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden
veranlasste Leistungen und Auslagen des Ferien-Resorts an Dritte.
3.3. Unsere Preise beinhalten die zur Zeit gültige MWST von 19%
und 7% MWST auf den Logis- Anteil, MWST-Erhöhungen führen zu einer
unmittelbaren Preisanpassung in Höhe des erhöhten MWST-Anteils. Überschreitet
der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung 12 Monate und
erhöht sich der vom Ferien-Resort allgemein für derartige Leistungen berechnete
Preis, so kann dieses den vertraglich vereinbarten Preis angemessen, höchstens
jedoch um 10%, anheben.
3.4. Die Preise können vom Ferien-Resort ferner geändert werden,
wenn der Kunde nachträglich Änderungen der Anzahl der gebuchten Zimmer, der
Leistung des Ferien-Resorts oder der Aufenthaltsdauer der Gäste wünscht und das
Ferien-Resort dem zustimmt.
3.5. Der Mietpreis sowie eventuelle Nebenkosten ergeben sich aus
dem jeweilig gültigen Angebot. Für Sonderangebote gelten die Preise laut
Programmausschreibung. Alle anderen Leistungen, z.B. Restaurations- und
Extra-Aktivitäten, zahlt der Gast direkt am Ort der Inanspruchnahme, wenn diese
Leistungen nicht ausdrücklich im Programm eingeschlossen sind.
3.6.Rechnungen des Ferien-Resorts ohne Fälligkeitsdatum sind
binnen 10 Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Das Ferien-Resort
ist berechtigt, aufgelaufene Forderungen jederzeit fällig zu stellen und
unverzügliche Zahlung zu verlangen. Bei Zahlungsverzug ist das Ferien-Resort berechtigt,
Zinsen in Höhe von 4% über dem jeweiligen Basiszinssatz bzw. dem entsprechenden
Nachfolgezinssatz der Europäischen Zentralbank zu berechnen. Dem Kunden bleibt
der Nachweis eines niedrigeren, dem Ferien-Resort der eines höheren Schadens
vorbehalten.
3.7. Im Falle des Verzugs ist das Ferien-Resort berechtigt, den
Mahnaufwand pauschal mit EUR 25,- je Mahnschreiben zu berechnen.
3.8. Das Ferien-Resort ist berechtigt, bei Vertragsschluss oder
danach, unter Berücksichtigung der rechtlichen Bestimmungen für Pauschalreisen
eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen. Die Höhe
der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag schriftlich
vereinbart werden.
Derzeit gilt hier folgende Regelung: Eine Anzahlung in Höhe von 30% des
Rechnungsbetrages wird mit Erhalt der Buchungsbestätigung fällig. Wird die
Anzahlung nicht innerhalb von 14 Tagen geleistet, wird die Buchung vom
Ferien-Resort storniert. Die Restsumme muss spätestens 28 Tage vor Mietbeginn
auf dem angegebenen Konto des Ferien-Resorts eingegangen sein. Bei Anreise
werden am Empfang die Gästeunterlagen einschließlich Zimmerschlüssel
ausgehändigt. Bei kurzfristigen Buchungen kann die Anzahlung und/oder
Restzahlung auch mittels Kreditkarte getätigt werden.
3.9. Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder
rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung des Ferien-Resorts
aufrechnen oder mindern.
4. Rücktritt
des Kunden (Abbestellung, Stornierung)
4.1. Ein Rücktritt des Kunden von dem mit dem Ferien-Resort
geschlossenen Vertrag bedarf der schriftlichen Zustimmung des Ferien-Resorts.
Erfolgt diese nicht, so ist der vereinbarte Preis aus dem Vertrag auch dann zu
zahlen, wenn der Kunde vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt. Dies
gilt nicht in Fällen des Leistungsverzuges des Ferien-Resorts oder einer von
ihm zu vertretenden Unmöglichkeit der Leistungserbringung.
4.2. Tritt der Kunde bis 56 Tage vor Mietbeginn vom Vertrag
zurück, so entsteht für ihn eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von EUR 25,- je gebuchter Zimmereinheit. Ab
dem 56. Tag bis 29 Tage vor Mietbeginn verfällt die Anzahlung zugunsten des
Ferien-Resorts. Bei einem Rücktritt innerhalb der letzten 28 Tage vor
Mietbeginn wird der Aufenthalt, wenn keine anderweitige Vermietung möglich ist,
analog § 651 i BGB in Rechnung gestellt. Sofern das Mietobjekt anderweitig
vermietet werden konnte, ermäßigt sich die Bearbeitungs- und Stornogebühr
gegebenenfalls auf EUR 25,- je gebuchter Zimmereinheit. Eine kurzfristige Weitervermietung sowie
eingesparte Kosten (außer bei Pauschalen!) werden selbstverständlich
angerechnet. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass kein Schaden entstanden
oder der dem Ferien-Resort entstandene Schaden niedriger als die geforderte
Pauschale ist.
4.3. Bei vom Kunden nicht in Anspruch genommenen Zimmern hat das
Ferien-Resort die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Zimmer sowie die
eingesparten Aufwendungen anzurechnen.
4.4. Im Miet-/Reisepreis ist keine Reisekosten-Rücktrittsversicherung
enthalten. Das Ferien-Resort empfiehlt aber dringend den Abschluss einer
solchen. Der Reservierungsbestätigung ist deshalb das Angebot einer ULRICHSHOF Reiseabsicherung
beigefügt. Der Abschluss der Reiseabsicherung kommt durch
Einzahlung/Überweisung zustande. Ferner ist es möglich die Reiseabsicherung
schnell und bequem online über die Homepage des Ferien-Resorts abzuschließen.
5. Rücktritt
des Ferien-Resorts
5.1. Wird eine vereinbarte Vorauszahlung auch nach Verstreichen
einer vom Ferien-Resort gesetzten angemessenen Nachfrist mit
Ablehnungsandrohung nicht geleistet, so ist das Ferien-Resort ebenfalls zum
Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
5.2. Ferner ist das Ferien-Resort berechtigt, aus sachlich
gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten,
beispielsweise falls 5.2.1 höhere Gewalt oder andere vom Ferien-Resort nicht zu
vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen;
5.2.2 Zimmer unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher
Tatsachen, z.B. in der Person des Kunden oder des Zwecks, gebucht werden;
5.2.3 das Ferien-Resort begründeten Anlass zu der Annahme hat,
dass die Inanspruchnahme der Ferien-Resort-Leistung den reibungslosen
Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Ferien-Resorts in der
Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw.
Organisationsbereich des Ferien-Resorts zuzurechnen ist;
5.2.4 ein Verstoß gegen oben Geltungsbereich Absatz 1.2
vorliegt.
5.3. Das Ferien-Resort hat den Kunden von der Ausübung des
Rücktrittsrechts unverzüglich in der Kenntnis zu setzen.
5.4. Bei berechtigtem Rücktritt des Ferien-Resorts entsteht kein
Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.
6. Zimmerbereitstellung,
-übergabe und -rückgabe
6.1. Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung
bestimmter Zimmer. Das Ferien-Resort versucht nach Möglichkeit, den Wünschen
des Kunden im Hinblick auf die Lage der Apartments/Suiten zu entsprechen. Eine
Garantie für eine bestimmte gewünschte Lage kann jedoch nicht übernommen werden.
6.2. Das Ferien-Resort vermietet eingerichtete Wohneinheiten.
Der Mieter wird gebeten, Räume und Inventar pfleglich zu behandeln. Schäden,
die während der Mietdauer durch Verschulden des Mieters an der Mietsache
entstehen, hat der Mieter zu ersetzen.
6.3. Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden ab 15.00 Uhr des
vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf
frühere Bereitstellung.
6.4. Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer dem Ferien-Resort
spätestens um 11.00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen.
7. Haftung
des Ferien-Resorts
7.1. Das Ferien-Resort haftet für die Sorgfalt eines
ordentlichen Kaufmanns. Diese Haftung ist im nicht leistungstypischen Bereich
(z.B. sportlicher Einrichtungen) jedoch beschränkt auf Leistungsmängel,
Schäden, Folgeschäden oder Störungen, die auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit
des Ferien-Resorts zurückzuführen sind. Sollten Störungen oder Mängel an den
Leistungen des Ferien-Resorts auftreten, wird das Ferien-Resort bei Kenntnis
oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der
Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu
beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.
7.2. Soweit dem Kunden in den Wohnbereichen Sachen verloren
gehen, Sachen beschädigt oder zerstört werden, trifft eine
Schadensersatzpflicht nur ein, wenn der Verlust oder die Beschädigung der
Sachen vom Ferien-Resort oder des in den jeweiligen Bereichen tätigen Personals
vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht worden ist. Ferner haftet das
Ferien-Resort für eingebrachte Sachen nach den gesetzlichen Bestimmungen, das
ist bis zum Hundertfachen des Zimmerpreises, höchstens aber EUR 3.060,-, sowie
für Geld und Wertgegenstände bis zu EUR 760,-. Geld und Wertgegenstände können
bis zu einem Höchstwert von EUR 2.500,- im Ferien-Resort-Safe aufbewahrt
werden. Das Ferien-Resort empfiehlt, von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen.
Die Haftungsansprüche erlöschen, wenn der Kunde nicht unverzüglich nach
Erlangen der Kenntnis von Verlust, Zerstörung oder Beschädigung dem
Ferien-Resort Anzeige macht (§ 703 BGB). 7.3. Für die unbeschränkte Haftung des Ferien-Resorts gelten die
gesetzlichen Bestimmungen.
7.4. Soweit dem Kunden ein Stellplatz in der Ferien-Resort-Garage
oder auf einem Ferien-Resort-Parkplatz, auch gegen Entgelt, zur Verfügung
gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei
Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Ferien-Resort-Grundstück abgestellter
oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet das Ferien-Resort
nicht, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Dies gilt auch für
Erfüllungsgehilfen des Ferien-Resorts.
7.5. Weckaufträge werden vom Ferien-Resort mit großer Sorgfalt
ausgeführt. Schadensersatzansprüche, außer wegen grober Fahrlässigkeit oder
Vorsatz, sind ausgeschlossen.
7.6. Nachrichten, Post und Warensendungen für die Gäste werden
mit Sorgfalt behandelt. Das Ferien-Resort übernimmt die Zustellung,
Aufbewahrung und – auf Wunsch – gegen Entgelt die Nachsendung derselben.
Schadensersatzansprüche, außer wegen grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz, sind
ausgeschlossen.
8. Schlussbestimmungen
8.1. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags, der
Antragsannahme oder dieser Geschäftsbedingungen für die Ferien-Resort-Aufnahme
sollen schriftlich erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den
Kunden sind unwirksam.
8.2. Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz des
Ferien-Resorts.
8.3. Ausschließlicher Gerichtsstand – auch für Scheck- und
Wechselstreitigkeiten – ist im kaufmännischen Verkehr der Sitz des
Ferien-Resorts. Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzung des § 38 Absatz 1
ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als
Gerichtsstand der Sitz des Ferien-Resorts.
8.4. Es gilt deutsches Recht.
8.5. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen
Geschäftsbedingungen für die Ferien-Resort-Aufnahme unwirksam
oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen
Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.
8.6. Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur
Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie unter dem Link zur Plattform der
Europäischen Kommission finden. Zur Teilnahme an einem
Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle sind wir
nicht verpflichtet und nicht bereit.
Stand 20. Januar 2022
ULRICHSHOF Baby & Kinder
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Tel.: +49 (0)9977 / 950 0
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